Kurzarbeit
Wählen Sie in der Gehaltsabrechnung Kurzarbeit aus, so erscheint zuerst folgender Hinweis.
Der Kurzlohn beträgt 0€, wenn im gesamten Monat nicht gearbeitet wurde. Handelt es sich um einen Teil des Monats, so muss der gearbeitete Teil als Kurzlohn eingetragen werden.
Die Pauschal versteuerten sowie die steuerfreien Beträge müssen Sie entsprechend anpassen.
Auch die Lohnsteuer muss ggf. neu ermittelt werden.
Bitte versäumen Sie nicht, die Sozialversicherungsmeldung zu erneuern.
Meldung ans Arbeitsamt
Rufen Sie unter Personalverwaltung/Monatl. Auswertungen/Abrechnungsliste Kug auf.
Wählen Sie den betreffenden Monat sowie das Geschäftsjahr aus.
Das System erstellt eine Abrechnungsliste mit allen Daten, die Sie zur Meldung beim Arbeitsamt benötigen.